KEV (Kostendeckende Einspeisevergütung)

 

Erneuerbare Energien

Swissgrid unterstützt Strom aus erneuerbarer Energie. Dazu wickelt Swissgrid die kostendeckende Einspeisevergütung ab und stellt Herkunftsnachweise für Ökostrom aus.

Neue Anlagen werden gefördert

Swissgrid wickelt für den Bund die Auszahlung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ab. Damit werden Produzenten unterstützt, deren Anlagen Strom aus erneuerbarer Energie erzeugen. Dazu gehören neben der Wasserkraft die Biomasse, die Geothermie sowie die Wind- und Sonnenenergie. Seit Beginn des Anmeldeverfahrens zur KEV am 1. Mai 2008 gab es über 11'000 Anmeldungen. Davon erhielten knapp 3'000 einen positiven Bescheid, ca. 8'000 Anträge sind noch auf der Warteliste (Stand 1. Dezember 2010). Von den bewilligten Anlagen sind bisher fast 2'000 in Betrieb genommen worden.

Förderprogramme Energiewerke BKW / EBM

Anlagen welche auf die Warteliste aufgenommen wurden, können bis zur Aufnahme in die kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) von den Energiewerken EBM und BKW in ihr Förderprogramm aufgenommen werden. Die Anlagen welche in das Förderprogramm aufgenommen werden, erhalten von der Elektra Birseck EBM den vollen KEV-Ansatz garantiert für 25 Jahre und von der BKW FMB Energie SA 80% des KEV-Ansatzes. In der Regel erhalten Projekte welche den Anforderungen der Reglemente entsprechen von den beiden Energielieferanten BKW und EBM die Zusage für eine Aufnahme.

Nur wenn Ökostrom draufsteht...

Stromkonsumenten können heute wählen, welchen Strom sie beziehen. Immer mehr entscheiden sich für Ökostrom. Stromlieferanten sind verpflichtet, die Herkunft des Stroms nachzuweisen. Swissgrid stellt diese Herkunftsnachweise aus und überwacht sie. Herkunftsnachweise garantieren, dass auf diese Weise gekennzeichneter Strom aus erneuerbaren Energieträgern stammt.

Integration Erneuerbare Energien ins Netz – Herausforderung für Netzbetreiber

Neben dem steigenden Stromkonsum und dem Anschluss neuer Kraftwerke stellt auch die zunehmende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien die Betreiber von Verteil- und Übertragungsnetzen vor grosse Herausforderungen. Das liegt unter anderem daran, dass die aktuell und kurzfristig zu erwartenden Einspeisemengen von Solar- und Windstrom schwierig zu planen sind. Dadurch kann es zu grösseren Abweichungen zwischen Einspeisungen aus erneuerbaren Energien und Kraftwerksfahrplänen kommen, was die Systemsicherheit gefährden kann. Die beispielhafte Auswertung der Lastgänge einer einzelnen Photovoltaik-Anlage zeigt

  • wie stark die Einspeisung aus erneuerbaren Energien schwankt,
  • wie Energieproduktion und -verbrauch über den Tag und das Jahr voneinander abweichen und 
  • wie die tatsächliche Produktion der Anlage von der installierten Leistung abweicht.

Wann wird die Warteliste der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV weiter abgebaut?

07.07.2011

Der Nationalrat hat in der Sommersession 2011 zwei Motionen angenommen, welche die Aufhebung der finanziellen Deckelung bei der KEV verlangen. Stimmt der Ständerat in der Herbstsession ebenfalls der Aufhebung der Deckelung zu, wird damit dem Bundesrat der Auftrag gegeben, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten und diese wiederum dem Parlament zur Debatte vorzulegen. Mit der Rechtskraft eines solchen Gesetzes ist daher nicht vor 2013 zu rechnen.

Mit den per 1. Juli 2011 ausgestellten knapp 2.000 positiven KEV-Bescheiden ist die mit dem maximalen Zuschlag von 0.9 Rp./kWh zur Verfügung stehende Fördersumme von jährlich rund 500 Mio. CHF vollständig verpflichtet. Somit können bis auf weiteres keine neuen positiven Bescheide mehr ausgestellt werden. Mit einem kurzfristigen Abbau der Warteliste ist nicht zu rechnen.

Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung